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MOFA-Prüfbescheinigung

Zum Fahren eines Mofas oder Roller (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h) musst du mindestens 15 Jahre alt sein.

Du brauchst keine Fahrerlaubnis und es gibt keine Prüfung beim TüV, jedoch brauchst du eine sogenannte Prüfbescheinigung, die du wie den Führerschein stets mitführen musst.

Nur wenn du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis bist (egal welche), bedarf es keiner Prüfbescheinigung.

 

Du fährst bei uns ein paar Praxisstunden und erlernst die notwendigen Grundaufgaben, die dir Sicherheit im Straßenverkehr bringen.

Dann bekommst du von uns die Prüfbescheinigung.