Diese Klasse ist interessant für diejenigen unter euch, die mindestens 5 Jahre den Autoführerschein besitzen und jetzt einen 125 Roller fahren wollen.
Seit 2020 gibt es die Klasse B196. Inhaber und Inhaberin des Pkw-Führerscheins können die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung. Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:
5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
Mindestalter 25 Jahre
Fahrerschulung
Der Umfang der Fahrerschulung beträgt neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Sie gilt nur in Deutschland.
Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert.
Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.