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Führerscheinklasse AM

AM Führerschein

Die Führerscheinklasse AM vereint die früheren Führerscheinklassen S und M.

Den sogenannten Rollerführerschein gibt es nicht mehr. Doch welche Fahrzeuge dürfen damit nun gefahren werden?

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B

  • Es dürfen alle zweirädrigen Kraftfahrzeuge gefahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h beträgt und deren Hubraum auf 50 ccm begrenzt ist.
  • Die Nutzleistung beläuft sich auf 4 kW. Klassischerweise sind damit Moped und Roller gemeint.

Die EU Verordnung Nr. 168/2013 Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe a dazu lautet wie folgt:

„Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform“

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e

  • Sogenannte Minicars dürfen ebenfalls mit dem AM-Führerschein gefahren werden,
    solange sie nicht schneller als 45 km/h fahren und
  • nicht mehr als 350 Kilo wiegen.
  • Auch die Hubraumgrenze von 50 ccm und
  • die maximale Nutzleistung von 4 kW gilt.